Vollständige Version anzeigen : OATZ Statuten
Es ist so weit. Ich habe den ersten Entwurf für die
:OATZ: Vereinsstatuten erstellt.
Bitte durchlesen und hier diskutieren.
Impressive! :eek:
um die uhrzeit is ma des jetz zuviel des guten, des verwirrt mi total.. aber respekt vorm Herrn Saiko!
:hail: :OATZ:
Bumm, das schaut mächtig aus. Alles selbst enwickelt, oder gabs ein Template?
bist deppat, leiwand
so weit wär ma mit der :OATZ: doktrin NIE gekommen :D
auf jeden fall hut ab :bier:
Cannibal
16.01.2006, 12:39
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und
alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen des Vereins Schaden nehmen, oder die
Erfüllung des Vereinszwecks gefährden könnte.
:rofl::D
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die sich zum Vereinsziel und
den ethischen Grundvoraussetzungen gemäß §7 (7) bekennen und das sechzehnte
Lebensjahr vollendet haben.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der
Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Grünen verweigert werden.
Ich bekenn mich weder zu den "ethischen Grundvorraussetzungen" noch würde ich eine hübsche 14.jährige ausschliessen.
Ausserdem: Über die ethischen Grundvorraussetzungen sollte der GRENT mal mit dem KLACHL diskutieren.......
Und was ich vermisse: Wo sind die ethnischen Grundvoraussetzungen?:cat:
Also Mitglieder unter 16 halte ich für ausgeschlossen.
Obfrau halte ich für ausgeschlossen.
Generell ist mir der Vereinsentwurf etwas zu demokratisch.
Aber sonst leiwand.
Cannibal
16.01.2006, 13:15
Wo sind die ethnischen Grundvoraussetzungen?
Der Punkt fehlt mir auch irgendwie, also die ausdrückliche Gleichstellung von Menschen jedweder Herkunft und die Akzeptanz menschlicher Würde (ist sowieso mit dem bisherigen OATZ nicht zu vereinbaren...;))
Cannibal
16.01.2006, 13:16
etwas zu demokratisch
tsss....;)
Vorerst: herzlichen Dank für Eure Reaktionen.
IUnd was ich vermisse: Wo sind die ethnischen Grundvoraussetzungen?:cat:
Das ist mir ein Fehler unterlaufen.
Die sind im §8 (7) zu finden.
Diese sind sowas wie ein staatsbürgerliches Framework.
Das gibt uns einerseits die Möglichkeit, Ausschlüsse und Ablehungen besser
argumentieren zu können, andererseits unterstreicht eine Ethik-Klausel den Nutzen für die Allgemeinheit.
Bumm, das schaut mächtig aus. Alles selbst enwickelt, oder gabs ein Template?
Es gab viele andere Statuten die ich gesichtet habe. Viele Stellen finden
sich in so ziemlich allen Statuen sinngemäß gleich und wurden daher
übernommen. Dazu noch eine Richtiline vom BMI und ein Leitfaden hinsichtlich der steuerlichen Aspekte vom BMF.
Ich habs allerdings 100% selbst getippt :)
Das ganze Ding hat den Anspruch hinsichtlich der "gemeinnützigen Tätigkeit" und der steuerlichen Aspekte 100%ig wasserdicht zu sein.
Was es meiner Meinung nach ist.
@grent:
Die demokratische Struktur entspricht nicht nur den Usancen des Vereinswesesn sondern ist auf teilweise durch das VereinsG 2002 dispositiv wirksam.
Wenn es ernsthafte und begründete Wünsche dahingehend gibt, die Entscheidungsfindung und die Kompetenzen zu verändern, muss das allenfalls genau auf rechtssicherheit geprüft werden.
(Hamma eigentlich an Juristen dabei?)
@Zobi:
Ich freue mich über konstruktive Beiträge, besonders im Hinblick auf die
ethischen Grundsätze. Die sind in der Tat noch nicht ganz ausgegoren.
Sie sollen wie gesagt ein sehr allgemeines, aber dennoch bestimmtes Bild vermitteln. Wir wollen zB keine Staatsfeinde, Terroristen, Serienmörder, Rassisten und Vergewaltiger dabei haben. So sehe ich das zumindest.
Die ehtischen Grundsätze sollen bei aller Abstraktion genau solche Konsorten ausschließen.
Weiters würde ich mich über kritische Hinterfragung und etwaige Verbesserungen bzw. Ergänzungen zum Vereinszweck freuen.
Das sollte im Sinne von ordentlichen Statuten noch etwas genauer oder weitreichender ausformuliert werden. Da ist Kreativität gefragt.
Aja. Das mit den 14jährigen Mädels:
Wenn jemand seinen pädophilen Neigungen innerhalb des Vereins
nachgehen will, kann er das nach Maßgabe der Schmerzgrenze
der Gastgeber ohne weiteres tun.
Ich bin aber dagegen, jedes aktuelle, potentielle Koitalsubjekt als
ordentliches Mitglied aufzunehmen. Scho gar net, wenns no net 16 is
und aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ned amal a
Dosenbier als "Aufnahmeritual" zischen darf.
Es gab viele andere Statuten die ich gesichtet habe. Viele Stellen finden
sich in so ziemlich allen Statuen sinngemäß gleich und wurden daher
übernommen. Dazu noch eine Richtiline vom BMI und ein Leitfaden hinsichtlich der steuerlichen Aspekte vom BMF.
Ich habs allerdings 100% selbst getippt :)
Prack, des nenn ich Einsatz! Man muß den florianklachl informieren!
Hamma eigentlich an Juristen dabei?
Ich glaube nicht. Einen [OATZ]_App| tät ich aber durchaus amüsant finden, vor allem im Forum wär dann echt der Bär los. Oder einen [OATZ]_J0schi, den kann ich mir aber noch viel weniger vorstellen.
Ich lern nur StGB, KFG, StPO, StVO, WaffenGB, FührerscheinGB etc , bzw. muss ich die bald können..
sprich sämtliche Verbrechen, Vergehen und Delikte die man so machen kann, allerdings is ned viel mit vorschriften, förmlichen oder so.
maximal an Bescheid oder a Mitteilung kann i da schreiben..
Also ":OATZ: Appl" wirds sicher keinen geben, bzw. nur über meine Leiche. ;)
In Wahrheit gibts ja trotzdem überall "Hintermänner", die die Fäden ziehen. So wirds auch bei einem :OATZ: e.V. sein.
Ansonsten bliebe immer noch:
Nicht eingetragener Verein
Ein nicht eingetragener Verein tritt als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf, aber nicht als juristische Person. Die Mitglieder erklären schriftlich (in den Statuten), dass sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dieser Vereinstyp muss keine Organe wie Vorstand und Vereinsversammlung bestellen und hat mindestens drei Mitglieder.
;)
version4x
16.01.2006, 17:48
hui, da war dir aber ordentlich fad ;)
dennoch:
Den Vorsitz in der Generalversammlung führ der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren
Verhinderung sein/e/ihre/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt
das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz
Der Vorstand besteht aus sechs Mitlgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und
Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und
Stellvertreter/in.
Der Vorstand wird vom Obmann/von der Obfrau, bei Verhinderung von
seinem/seiner/ihrem/ihrer Stellvertreter/in, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist
auch dies/r auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige
Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
Den Vorsitz führt der/die Obmann/Obfrau, bei Verhinderung sein/e/ihr/e
Stellvertreter/in. Ist auch diese/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten
anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen
Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.
bitte um richtigstellung, da :OATZ: eine -innen-freie zone darstellt.
Leutln verstets doch. Das ist halt Politik.
Es ist wirklich scheißegal, ob das in den Statuten drinnensteht.
Das hat rechtliche Gründe.
Migliedschaften können ohne Angabe von Grünen abgelehnt
werden. Und der Vorstand wird noch immer von der Generalversammlung gewählt. Wovor habts eigentlich Angst?
Nochwas: e.V. gibts nur in Deutschland.
Eine GesbR ist im übrigen ein unglückliches Rechtskonstrukt.
Ich lass mich wesentlich lieber als eingetragener Verein nach
dem VereinsG 2002 behandeln als nach dem ABGB.
Da hast nämlich von Natur aus den Arsch offen.
Genau. Als ersten Satz feststellen, dass auf -in(nen) verzichtet wird, aber beide Geschlechter gemeint sind, und fertig.
Es ist wirklich scheißegal, ob das in den Statuten drinnensteht.
Das hat rechtliche Gründe.Aber wir könnten mit gutem Beispiel voran gehen.
Osterhasi
16.01.2006, 18:11
"-innen " wäre politisch aber schon sehr korrekt. ich weiß schon, dass die weiblichen mitglieder hier eher in der minderheit sind, aber das ist doch kein grund sie zu ingnorieren, oder?
Eh nicht ignorieren, aber die "-innen" Ausdrucksweise boykottieren.
Aber von mir aus kanns in den Statuten stehen. Liest dann irgendwann eh keiner mehr. ;)
Stimmt, mit den innen haben irgendwelche engstirnigen S02is irgendwann einmal begonnen und komischerweise hat sich die Formulierung überall durchgesetzt. Das hat keinen Sinn, das is linguistische Aufhalterei.
Schlimmer is nur noch man/frau. Da könnt ich speiben. Wie ein Abflußrohr.
florianklachl
22.01.2006, 19:53
schlimmer ist nur noch eman/frauzipation.
zwischen §8 lit.1 und §9 lit. 6 ist mir ein kleiner widersrpuch (odentliche (/und) Ehrenmitglieder) aufgefallen, insgesamt find ich den text spitze. wär dafür, dass wir gleich morgen den verein anmelden gehen!
@jesuz: die doktrin hat mit den statuten imho nicht viel gemein, das eine ergänzt finde ich wunderbar das andere.
Was isn da jetzn eigentlich? Seids scho eintragn?
Ha, ur geil! (http://www.htu.at/user/downloads/Satzung%20der%20HTU%20Wien%20080305.pdf?PHPSESSID= 6e1c829c972f77638621664c6e667d2a)
Die hams andersrum gemacht. Also eigentlich eh wie beim Vorschlag vom Grent, ganz am Anfang, einmal sagen, daß alles was folgt sich auch beide Geschlechter bezieht. Dann aber konsequent -innen verwendet :)
Typisch ÖH.
florianklachl
30.12.2006, 17:16
Also, wenn keiner was dagegen hat, geh ich nächstes Jahr den Verein anmelden.
Hab gesehn, das kostet nur 20 EUR.
Ich würd sagen, das ist dem Clanvater vorbehalten.
Ich würd sagen, das ist dem Clanvater vorbehalten.
das zahln...;)
Zahln solls dann ein 'anonymer' Spender. ;)
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